Widerrufsrecht - abgeschlossene Verträge, angenommene Angebote

Immobilienangebote, die Sie über das Internet einholen, fallen unter die vielen Regelungen zum Verbraucherschutz, insbesondere die Informationspflichten im Fernabsatz.

Wenn Sie über unsere Webseite oder über ein Internetportal mit uns Kontakt aufnehmen und ein Exposé anfordern, kommt automatisch ein Vertrag zu Stande. Das bedeutet für Sie, wenn Ihnen die angebotene Immobilie gefällt und Sie diese kaufen möchten, also unser Angebot annehmen, wird die Provision für unsere Dienstleistung fällig. Der Gesetzgeber hat eine 14-tägige Widerrufsfrist, die europaweit vereinheitlicht wurde, eingeräumt. D. h., dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Exposé-Anforderung diesen Vertrag widerrufen können.

Hierüber müssen wir Sie nachweislich informieren.

Bevor wir Ihnen das angeforderte Exposé übersenden können, erhalten Sie daher von uns eine E-Mail mit dem entsprechenden Gesetzestext zur „Widerrufsbelehrung“ mit der Bitte, diesen an uns zurück zu schicken. Sie bestätigen damit lediglich, dass Sie die Belehrung von uns erhalten haben.

Sie können sicherlich verstehen, dass Informationen zu unseren Objekten, vor allem die konkrete Adresse, somit eigentlich erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bekannt gegeben werden können. Damit Sie nicht so lange auf das Exposé warten müssen, können Sie uns beauftragen vor Beendigung der Frist für Sie tätig zu werden. Der Gesetzgeber hat hierzu die „Erklärung des Verbrauchers“ (§357 Abs. 8 BGB und § 356 Abs. 4 BGB) vorgesehen. Auch diese würden wir Ihnen per E-Mail übersenden.

Nach Rücksendung Ihrerseits sind alle Formalitäten erledigt und wir können das Exposé unverzüglich an Sie verschicken.

Widerspruchsrecht - Datenschutz

Information Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO, einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener

Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der

Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

 

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung

von Rechtsansprüchen.

 

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums an unser Unternehmen

erfolgen.

 

Wir sind Mitglied im Verband der Immobilien Verwalter Nordrhein-Westfalen