Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern und Kunden schließen, zugrunde und sind somit Vertragsinhalt. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

Angebote

 

Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Unsere Angebote sind daher unverbindlich und freibleibend, Irrtum und Zwischenverwertung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

 

 

Weitergabe von Informationen und Unterlagen

 

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber/Kunden als Empfänger bestimmt. Sie sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Gibt der Auftraggeber/Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

 

 

 

Maklervertrag / Verwaltungsvertrag / Entgeltanspruch

 

Verträge mit uns/oder unserem Beauftragten kommen entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, sei es durch Übergabe eines Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch von uns erteilten Auskünfte, bzw. Besichtigungen mit Provisionshinweis zustande.

Unsere Geschäftstätigkeit ist auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns nachgewiesenen bzw. vermittelten Geschäfts ein Vertrag über ein Ersatzgeschäft zustande kommt, der in seinem wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich bezweckten Geschäft abweicht.

Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.

Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

 

 

 

Höhe und Fälligkeit des Entgelts

 

Für unsere Tätigkeit gelten die folgenden Provisionssätze zwischen dem Auftraggeber/Kunden und uns als vereinbart:

Für die Vermittlung und/oder den Nachweis bei Kauf oder Verkauf einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie, eines Grundstücks - oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision in der Regel 3 % zzgl. MwSt. (z.Z. 19 %) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich.

Für die Vermietung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie beträgt die Provision in der Regel zwei Monats-Kaltmieten zzgl. MwSt. (z.Z. 19 %) einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich.

Unser Entgeltanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages, bzw. gleichwertigen Geschäftes fällig. Das Entgelt ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftigt festgestellt ist.

 

Die Höhe der Vergütung aus Verwaltungsverträge ist frei zu vereinbaren und richtet sich in der Regel nach dem Baujahr des Hauses, dem Zustand bzw. einem evtl. vorhandenen Sanierungsstau und der Anzahl der Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Die Vergütung trägt dem individuellen Aufwand eines Objektes Rechnung und wird zwischen dem Kunden und der Verwaltung speziell vereinbart.  

 

 

 

Schadensersatzanspruch

 

Ist dem Interessenten das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme des Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

 

 

 

Haftungsbeschränkungen

 

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für anderweitige Pflichtverletzungen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter.

 

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf vereinbart.

 

Wir sind Mitglied im Verband der Immobilien Verwalter Nordrhein-Westfalen